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Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Oberberg eG und die Menschen darin.

Mitglieder des Vorstandes

  • Ingo Stockhausen, Vorsitzender 
  • Andreas Neumann, stv. Vorsitzender
  • Jörn Richling, Mitglied
3 Herren im Anzug
(v.l.) Jörn Richling – Mitglied, Ingo Stockhausen – Vorsitzender, Andreas Neumann – stv. Vorsitzender

Aufsichtsrat

Viele Menschen gut gekleidet in einem Bürogebäude

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates (im Bild v.l.)

  • Thomas Stein (Bergneustadt)
  • Katharina Erlenkötter (Radevormwald)
  • Dr. Paul Sebastian Hager (Waldbröl)
  • Bernd Osterhammel (Nümbrecht)
  • Bernd Hombach – stv. Aufsichtsratsvorsitzender (Reichshof)
  • Norbert Schmitt (Nümbrecht)
  • Dr. Udo Meyer - Aufsichtsratsvorsitzender (Engelskirchen)
  • Susan Lück (Wiehl)

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Die Volksbank Oberberg eG hat derzeit 215 Vertreterinnen und Vertreter.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

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